Der OV-Stab
Ortsbeauftragter (OB)
Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung.
Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.
stv. Ortsbeauftragter (Stv. OB)
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.
Ausbildungsbeauftragter (AB)
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle.
Schirrmeister (SM)
Der Schirrmeister ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.
Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:
- Bestandserfassungen sowie Materialkontrollen
- Bearbeitung von Anforderungen
- Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
- Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
- Durchführung technischer Dienste
- Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen
Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht weitere Bereiche.
Ortsjugendbeauftragte (OJB)
Der Ortsjugendbeauftragte ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.
Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Verwaltungsbeauftragter (VwBe)
Der Verwaltungsbeauftragter, kurz VwBe ist Mitglied des OV-Stabes. Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Der Vorgesetzte ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte. Der Verwaltungsbeauftragter arbeitet eng und vertrauensvoll mit allen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen. Er wird auf Antrag des Ortsbeauftragten schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle in seine Funktion berufen.
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖ)
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne, sondern auch für die externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen, Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeitlich begrenzt unterstützt werden.
OV-Koch
Der OV-Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.
Hierzu hat er:
- die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
- die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
- Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
- die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
- entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
- das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
- Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)